Früher bedeutete der eigene Führerschein Unabhängigkeit, denn nun konnte man endlich ohne die Eltern zu Freunden oder in den Urlaub fahren. Dies setzte natürlich voraus, dass man mit achtzehn bereits über die nötigen Mittel verfügte, sich ein eigenes Auto zu kaufen, was eher selten der Fall war. Aber auch wenn man sich das Auto noch von den Eltern ausleihen und vorher um Erlaubnis fragen musste, änderte sich doch alles, wenn man sich endlich selbst hinter das Lenkrad setzen konnte. Aber ehe es soweit war, hieß es erst einmal büffeln, denn die zukünftigen Autofahrer müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung bestehen, ehe sie den begehrten Lappen ausgehändigt bekommen.
Zwei Prüfungen ins Glück
Meist können die Fahrschüler mit den praktischen Fahrstunden anfangen, ehe sie die theoretische Prüfung bestanden haben. Doch ehe die theoretische Prüfung nicht bestanden ist, kann die praktische Prüfung nicht abgelegt werden. Also gilt es, die Unterrichtseinheiten zu besuchen und die Übungsbögen durchzuarbeiten, damit es idealerweise beim ersten Versuch klappt. Von den Eltern wird in Bezug auf die theoretische Prüfung gerne gönnerhaft verkündet, dass es sich dabei um eine reine Lernübung handle und wer nicht bestehe, wäre einfach zu faul zum Lernen gewesen. Doch bei manchen Menschen versagen auch in der Prüfungssituation die Nerven, obwohl sie die Antworten eigentlich gewusst hätten.
Führerschein mit siebzehn
Während die Jugendlichen in früheren Jahren auf ihren 18. Geburtstag hinfieberten, damit sie endlich den Führerschein machen konnten, ist dies mittlerweile bereits mit siebzehn möglich. Diese Regelung berücksichtigt, dass die jungen Erwachsenen auch nach der erfolgreich abgelegten Führerscheinprüfung nur Fahranfänger sind. Um deren Leichtsinn zu bändigen, muss deshalb in der Anfangszeit eine erwachsene Begleitperson mitfahren.